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Kfz-Versicherung: Pflicht für alle Kraftfahrzeughalter

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht, aber nicht alle sind gleich gut. Da die Schäden bei Autounfällen oft in die Millionen gehen, solltest du eine hohe Deckungssumme haben – am besten mindestens 50 bis 100 Millionen Euro.

Die wichtigsten Fakten in Kürze:

  • Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Kein Fahrzeug wird ohne sie zugelassen.
  • Mit einer Kaskoversicherung kannst du dein Fahrzeug umfassender versichern. Sie ist freiwillig und lohnt sich oft nur für teure (neue) Autos.
  • Eine Autounfallversicherung ist fast immer überflüssig.
  • Eine Kfz-Versicherung kann wichtig sein, wenn du ins Ausland reist.

Ob Auto, Motorrad, Wohnmobil, Roller, Moped, Quad, S-Pedelec, E-Scooter: Jeder Kraftfahrzeughalter (Kfz) muss eine Haftpflichtversicherung haben.

Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Versicherungsprodukte. Wir stellen hier die wichtigsten vor und erklären, wann du sie brauchst und wie du einen passenden Vertrag findest.

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Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bis FRI:DAY

FRI:DAY bietet eine Autoversicherung an, die du in 90 Sekunden komplett digital abschließen kannst. Der große Vorteil der Autoversicherung von FRI:DAY ist, dass sie pro Kilometer abgeschlossen wird. Das bedeutet, dass du nie zu viel bezahlst.

Wie funktioniert das?

Wenn du eine Versicherung abschließt, schätzt du, wie viele Kilometer du im Jahr fahren wirst und gibst FRI:DAY an. Das funktioniert übrigens ganz einfach online, eine technische Installation ist nicht nötig. Fährst du weniger als geschätzt, bekommst du dein Geld zurück. Zwei Drittel der Kunden bekommen ihr Geld am Ende des Jahres zurück. Wenn du mehr fährst als veranschlagt, zahlst du nur für die zusätzlich gefahrenen Kilometer. Die kilometerabhängige Abrechnung lohnt sich besonders für Fahrer mit geringer Fahrleistung – zum Beispiel, wenn du rund 9.000 Kilometer im Jahr fährst.

Hinweis: Wenn dir dieses Konzept nicht gefällt, bietet FRI:DAY auch klassische Autoversicherungen an.

Ganz gleich, ob du dich für die Kilometerzahl oder das Original entscheidest: Bei beiden Produkten kannst du zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko wählen. Während die Kfz-Haftpflicht die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung ist, bietet die Vollkaskoversicherung mehr Schutz für dich und dein Auto.

Kfz-Haftpflichtversicherung

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Als Eigentümer eines Kraftfahrzeugs musst du eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Auch wenn du ein geleastes Fahrzeug besitzt, bist du der Eigentümer und musst dich um die Versicherung kümmern. 

Als Eigentümer/in bist du auch dafür verantwortlich, dass die Haftpflichtversicherung alle Personen abdeckt, die das Fahrzeug fahren.

Die Versicherung soll sicherstellen, dass das Opfer auch dann entschädigt wird, wenn die Person, die den Unfall verursacht hat, nicht zahlen kann oder durch die Ansprüche des Opfers wirtschaftlich ruiniert würde.

Es wäre am besten, wenn du nie ohne Versicherungsschutz fahren würdest: Bei schweren Verletzungen können die Ansprüche schnell in die Millionen gehen, die du ohne Versicherung selbst zahlen müsstest.

Die Versicherer bieten auch höhere Deckungssummen als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum gegen einen geringen Aufpreis an. 

Wir empfehlen, einen Vertrag mit einer sehr hohen Deckung abzuschließen, am besten mindestens 50 bis 100 Millionen Euro. Das mag viel klingen, aber solche Summen kommen bei Unfällen mit vielen Beteiligten vor.

Wenn ein Unfall passiert, prüft die Haftpflichtversicherung, ob die Ansprüche der Unfallopfer berechtigt sind. 

Sie nimmt dann zwei Aufgaben wahr:

Hält der Haftpflichtversicherer die Ansprüche für ungerechtfertigt, wehrt er sie auf eigene Kosten ab, wenn nötig auch vor Gericht. Die Haftpflichtversicherung bietet also sogenannten “passiven” Rechtsschutz.

Hält die Versicherungsgesellschaft die Ansprüche für berechtigt, zahlt sie den Schadenersatz – bis zu den in der Versicherungspolice vereinbarten Beträgen.

Solche Schäden, die die Versicherung an Unfallopfer zahlen muss, können sein:

  • Verdienstausfälle
  • eine Entschädigung für Schmerzen und Leiden
  • eine lebenslange Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit
  • Sachschäden (wie Reparaturkosten, Entschädigung für den Wertverlust des Fahrzeugs oder dessen Wiederbeschaffungswert)
  • Wenn der Geschädigte während der Reparatur oder der Lieferung eines Ersatzfahrzeugs einen Mietwagen benötigt, wird auch der Mietwagen bezahlt. Anstelle eines Mietwagens kann der Geschädigte auch Nutzungsausfall geltend machen.
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Der Versicherer kann die Zahlung auch bei grober Fahrlässigkeit des Unfallverursachers nicht verweigern. 

Allerdings kann der Versicherer bei den folgenden Verstößen bis zu 5000 Euro vom Fahrer einfordern:

  • Wenn er das Fahrzeug für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt hat (Privatfahrzeug, das gewerblich als Taxi genutzt wird)
  • Wenn er ohne Führerschein gefahren ist
  • Wenn er das Fahrzeug nicht benutzen durfte (z. B. bei Diebstahl)
  • Fahren im Rausch oder unter Alkoholeinfluss
  • Teilnahme an illegalen Rennen.
  • Unerlaubtes Verlassen des Unfallortes (auch Fahrerflucht genannt).
  • Du hast überhaupt keinen Versicherungsschutz, z. B. bei Schäden, die absichtlich (rechtlich: vorsätzlich) und unrechtmäßig verursacht wurden.

Vollkasko-Versicherung

Mit der Vollkaskoversicherung kannst du das Fahrzeug und sein Zubehör gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust versichern.

Das Zubehör (Autoradio, Navigationsgerät, Alufelgen usw.) ist im Rahmen der jeweiligen Teileliste mitversichert. Wenn du also teures Zubehör hast, lohnt es sich, einen Blick in die Liste deiner Versicherung zu werfen, um zu sehen, ob es im Schutz enthalten ist.

In der Kaskoversicherung werden die Reparaturkosten oder – im Falle eines Totalschadens – der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs erstattet. 

Schrotthändler z. B. zahlen oft noch etwas für das Unfallfahrzeug, und ein Sachverständiger ermittelt diesen Restwert. Da du für den Verkauf des Unfallfahrzeugs selbst verantwortlich bist, musst du dafür sorgen, dass dir jemand diesen Betrag auszahlt.

Es gibt zwei Arten von Kaskoversicherungen:

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1. Die Teilkaskoversicherung bietet Schutz gegen Feuer, Explosion, Diebstahl (Diebstahl, Raub, Unterschlagung, unbefugte Benutzung), Sturm (mindestens Windstärke 8), Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung.

Schäden, die durch die oben genannten Naturgewalten verursacht werden, sind eingeschlossen, wenn Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

Der Zusammenstoß mit einem Tier (z. B. Reh, Wildschwein) oder – je nach Tarif – mit anderen Tieren ist ebenfalls versichert. 

Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung aufgrund eines Kurzschlusses und Kabelschäden durch Marderbisse sind bei vielen Versicherungsgesellschaften mitversichert.

Schäden an Reifen sind nicht versichert.

2. Die Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden ab, die durch die böswilligen Handlungen anderer verursacht werden, die dir Schaden zufügen. Sie deckt dich auch ab, wenn du einen Unfall verschuldest und dein Fahrzeug beschädigt wird.

Wir empfehlen den Abschluss einer Vollkaskoversicherung für teure Neuwagen und Fahrzeuge, die auf Kredit finanziert oder geleast werden. 

Für ältere Fahrzeuge kann sich eine Teilkaskoversicherung lohnen – zumindest wenn du dir im Falle eines Totalschadens kein neues Auto leisten könntest.