Sozialhilfe in Deutschland

Sozialhilfe: Diese staatlichen Hilfen gibt es

Eine Sozialleistung ist eine soziale Unterstützung, die in verschiedenen Formen gewährt werden kann. Obwohl der Staat der größte Zahler von Sozialleistungen ist – er zahlt zum Beispiel Kindergeld, Elterngeld, Grundsicherung und Sozialhilfe – ist er nicht allein dafür zuständig. 

Auch die Arbeitgeber zahlen die betrieblichen Sozialleistungen ihrer Mitarbeiter/innen, wie z. B. einen Anteil an den Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Aber das ist noch nicht alles.

Sozialleistungen: Definition und Beispiele

Sozialleistungen sind bestimmte Leistungen, die der Staat erbringt, um für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen.

Im Sozialgesetzbuch (SGB) Erster Teil (I) Absatz §1, sind die Aufgaben genau definiert:

Das Recht des Sozialgesetzbuches soll die Sozialleistungen einschließlich der Sozial- und Erziehungshilfe zur Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit gestalten. 

Es soll dazu beitragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Bedingungen, insbesondere für junge Menschen, zu schaffen, Familien zu schützen, eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und unvorhergesehene Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe.

Das klingt ein bisschen kompliziert und kryptisch, wird aber gleich deutlicher. Es wird zwischen den folgenden Arten von Sozialleistungen unterschieden:

  • Geldleistungen
  • Dienstleistungen
  • Sachleistungen
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Die Idee hinter der Sozialleistung ist nicht nur Gerechtigkeit, sondern auch Schutz. Menschen, die sich in einer Notlage befinden, erhalten staatliche Leistungen und Hilfen – darunter die folgenden:

  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Grundeinkommenshilfe
  • Kriegs- und Nachkriegsleistungen

Auch Familien und junge Menschen können von Sozialleistungen profitieren. Zum Beispiel werden unter anderem die folgenden Unterstützungen gezahlt:

  • Kindergeld
  • Jugendhilfe
  • Elterngeld und Elterngeld Plus
  • Bafög
  • Vorgezogener Kinderzuschlag

Doch nicht immer muss es den Menschen finanziell schlecht gehen, bevor sie Sozialleistungen beantragen und erhalten können. Auch Sozialleistungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten, sind Teil des Sozialmanagements:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Ebenso unterstützt der Staat freiberufliche Künstler und Publizisten über die Künstlersozialversicherung.

Einen Überblick über den Umfang der Leistungen, die pro Legislaturperiode gezahlt werden, findest du im Sozialbericht der Bundesregierung.

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Leistungen für Arbeitssuchende: Hartz IV

Die bekannteste Sozialleistung für Arbeitssuchende ist das Arbeitslosengeld II (ALG II), besser bekannt als Hartz IV. Es wird gezahlt, um Arbeitssuchenden die Aufrechterhaltung eines grundlegenden Lebensstandards zu ermöglichen. Die Sozialleistung kann als Geldleistung oder als Dienstleistung gewährt werden.

Nach § 7 des Sozialgesetzbuchs (SGB) III haben folgende Personen Anspruch auf Hartz IV. Personen, die:

  • das 15. Lebensjahr vollendet haben und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben
  • erwerbsfähig sind
  • hilfebedürftig sind
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben

Hartz IV deckt nicht alle Bevölkerungsgruppen ab, deshalb werden andere Sozialleistungen unter dem Begriff Sozialhilfe zusammengefasst. Dazu gehört die Grundsicherung, die Menschen erhalten, die die Altersgrenze erreicht haben und nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen.

Leistungen für Arbeitnehmer: Betriebliche Sozialleistungen

Menschen müssen sich nicht unbedingt in einer Notlage befinden, um Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können. Einige Leistungen werden an Erwerbstätige gezahlt, unabhängig davon, ob sie sich in einer finanziellen Notlage befinden oder nicht.

In diesem Fall werden sie als beitragsabhängige Sozialleistungen bezeichnet, da die Sozialversicherungsträger sie in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und den Beiträgen der Arbeitnehmer/innen zahlen. Dies steht im Gegensatz zu Transferleistungen, die aus Steuergeldern finanziert werden.

Betriebliche Sozialleistungen können in drei verschiedene Bereiche unterteilt werden:

1. Gesetzliche Sozialleistungen

Zum einen bestehen sie aus den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung. Diese Leistungen sind Lohnersatzleistungen. Sie werden gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitskraft nicht mehr vollständig zur Verfügung stellen kann. Sie sind also in gewisser Weise eine Versicherung gegen:

  • Krankheit
  • Pflegebedürftigkeit
  • Arbeitsunfall
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Arbeitslosigkeit

Auch die Rente wird von den Versicherungsbeiträgen des Arbeitgebers (und des Arbeitnehmers) abgedeckt.

Auch die Bezahlung an Feiertagen und während des Mutterschaftsurlaubs (Mutterschaftsgeld) sowie die Kosten für den Betriebsrat fallen unter diesen Posten.

Diese Zahlungen sind Teil der gesetzlichen Leistungen, und das bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht wählen kann, ob er sie zahlt oder nicht. Sobald er ein Teammitglied einstellt, ist er dazu verpflichtet.

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Zu diesem Zweck muss er einen bestimmten Prozentsatz des Lohns oder Gehalts an die Sozialversicherungsträger abführen. Die Berechnungsgrundlage ist ein fester Prozentsatz, der sich aus dem sogenannten Grundlohn des Teammitglieds ergibt.

2. Kollektiv vereinbarte Sozialleistungen

Die Auflistung der tariflich vereinbarten Sozialleistungen ist etwas knifflig. Die Tarifverträge in den verschiedenen Branchen unterscheiden sich erheblich voneinander. So kann es Leistungen geben, die in einem Unternehmen durch Tarifverträge abgedeckt sind, während sie in einem anderen Unternehmen als freiwillige Leistungen gewährt werden oder sogar ganz wegfallen können.

3. Freiwillige Sozialleistungen

Diese werden zusätzlich zu den im Tarifvertrag festgelegten Leistungen gewährt. Die freiwilligen Sozialleistungen für Arbeitnehmer werden wiederum in zwei verschiedene Gruppen unterteilt:

Primäre freiwillige Sozialleistungen werden direkt an bestimmte Arbeitnehmer gezahlt. 

Zum Beispiel:

  • Spenden an Arbeitnehmer
  • Darlehen des Arbeitgebers
  • Zuschüsse im Krankheitsfall
  • Zuschüsse für Bildung, Ausbildung oder Weiterbildung

Sekundäre freiwillige Arbeitnehmerleistungen musst du zunächst an bestimmten Stellen (Sozialkostenstellen, sekundäre Kostenstellen) sammeln, bevor das Teammitglied sie erhalten kann. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem:

  • Betriebliche Unterkünfte
  • Kantinen
  • Sporteinrichtungen
  • andere soziale Einrichtungen

Es ist übrigens durchaus denkbar, dass bestimmte betriebliche Sozialleistungen nur einer bestimmten Gruppe von Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden, und das ist sogar möglich, ohne gegen das AGG zu verstoßen.

Trotzdem kann es nicht schaden, den Betriebsrat zu fragen, wenn du dich ungleich behandelt oder übergangen fühlst. Wenn es im Unternehmen betriebliche Sozialleistungen gibt, hat der Betriebsrat Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte, die der Arbeitgeber beachten muss.

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In der Regel stehen die betrieblichen Sozialleistungen jedoch allen Beschäftigten gleichermaßen zur Verfügung. Und das ist durchaus sinnvoll. Schließlich verfolgen Arbeitgeber mit freiwilligen betrieblichen Sozialleistungen offensichtliche Ziele: Sie wollen die Beschäftigten motivieren und sie langfristig an das Unternehmen binden.

Nehmen wir an, die Leistungen sind nur für bestimmte Arbeitnehmer/innen verfügbar. In diesem Fall könnte das den gegenteiligen Effekt haben: Anstatt jeden Tag motivierter zur Arbeit zu erscheinen, fühlen sich die Beschäftigten misshandelt, sind frustriert am Arbeitsplatz und bringen schlechte Leistungen. Im schlimmsten Fall kann diese Ungleichbehandlung sogar zur Kündigung führen.