Warum brauche ich eine Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter?

Das neue Meldegesetz 2016

Ab November 2015 gibt es in Deutschland ein neues Meldegesetz.

Was bedeutet das Gesetz? Jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland anmelden möchte, muss eine sogenannte “Wohnungsgeberbestätigung” ausfüllen. Mit diesem neuen Formular muss der Vermieter mit seiner Unterschrift bescheinigen, dass man tatsächlich eingezogen ist. Deswegen wird dieses Formular auch häufig “Vermieterbescheinigung” oder “Einzugsbestätigung” genannt.

Update: Am 1. November 2016 ist wiederum ein neues Meldegesetz in Kraft getreten. Was sind die Folgen? Es muss keine Vermieterbescheinigung vorgelegt werden, wenn man sich aus Deutschland abmeldet. Nur bei der Anmeldung. Kurzum: Für die Anmeldung an einem neuen Wohnort braucht man eine Einzugsbestätigung vom Vermieter. Für die Abmeldung braucht man keine Auszugsbestätigung mehr!

Was ist eine Einzugsbestätigung und wofür brauche ich sie?

Eine Einzugsbestätigung ist ein anderes Wort für die Wohnungsgeberbestätigung – es ist ein und das selbe Formular!

Wenn Du in ein neues Zimmer zur Untermiete, in eine Wohnung oder ein vermietetes Haus ziehen möchtest, dann musst du für die Anmeldung auch das ausgefüllte Formular “Wohnungsgeberbestätigung” haben.

Diese Bestätigung muss von deinem Vermieter ausgefüllt und unterschrieben werden. Damit bestätigt er das Datum, an dem du in das Zimmer / die Wohnung / das Haus eingezogen bist. Ohne dieses Formular kannst du dich nicht anmelden.

Wenn du deinen Wohnort in Deutschland anmelden möchtest, dann musst du
1. ein Anmeldeformular ausfüllen
2. dem Bürgeramt vom Vermieter ausgefüllte und unterschriebene Formular “Wohnungsgeberbestätigung” vorlegen.

Achtung: Wenn du dich ummeldest, also innerhalb von Deutschland umziehst, dann musst du wie bei der erstmaligen Anmeldung das Anmeldeformular und die Wohnungsgeberbestätigung zum Bürgeramt mitnehmen.

Was ist eine Auszugsbestätigung und warum brauche ich sie?

Update: Seit November 2016 braucht man keine Auszugsbestätigung mehr, wenn man sich aus Deutschland abmelden möchte.

Zwischen November 2015 und 2015 brauchte man das Formular, damit der Vermieter das Auszugsdatum bestätigt. 

Wichtige Informationen: Eine Abmeldung ist nicht notwendig, wenn du innerhalb von Deutschland umziehst, sondern nur wenn du deinen Wohnsitz in ein anderes Land verlegst. Also, wenn du von Berlin nach München ziehst, dann musst du deinen Wohnsitz in Berlin nicht abmelden. Stattdessen musst du nur deinen neuen Wohnsitz in München anmelden. Du wirst bei deiner neuen Anmeldung dann automatisch vom alten Wohnsitz abgemeldet.

Falls du zum Beispiel von Berlin nach Amsterdam oder nach London ziehst, dann musst du deinen Wohnsitz in Deutschland abmelden. Wie mache ich das? Einfach:

1. Fülle das Abmeldeformular aus (hier online ausfüllen)
2. Sende das Formular an das Bürgeramt – fertig.

Neue Meldegesetze in 2015 und 2016

Die Wohnungsgeberbestätigung (manche nennen diese auch “Vermieterbescheinigung”) gibt es erst seit November 2015. Vorher musste man dieses Formular nicht ausfüllen. Ab November 2015 ist es allerdings Pflicht!

Im November 2016 gab es noch einmal eine Änderung. Was ist also der letzte Stand vom deutschen Meldegesetz?

Das neue Meldegesetz besagt, dass bei der Anmeldung einer Wohnung eine sog. Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter einholen muss. Ohne diese Bestätigung kann man sich nicht in seiner Bleibe anmelden. Vermieter in Deutschland sind dazu verpflichtet, eine solche Bestätigung schriftlich auszufüllen und den Mietern auszuhändigen. Falls Sie dies nicht tun, kann eine Geldstrafe von bis zu 1000 Euro drohen.

Warum gibt es das neue Meldegesetz? Vermutlich gab es eine hohe Anzahl von Mietern, die sich ohne Wissen des Vermieters beim Bürgeramt angemeldet haben. Mit dem neuen Formular ist es für den Vermieter und die Bürgerämter transparenter, wer wann wo genau wohnt.

Jetzt Vermieterbestätigung herunterladen!

Wann brauche ich eine Wohnungsgeberbestätigung/ Vermieterbescheinigung?

Du brauchst eine Wohnungsgeberbestätigung, wenn du dich in Deutschland anmeldest, ummeldest oder abmeldest! Wenn jemand von dir eine Einzugs- oder Auszugsbestätigung verlangt, dann ist damit die “Wohnungsgeberbestätigung” gemeint.

Hier kannst du die Wohnungsgeberbestätigung kostenlos herunterladen.

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